Frau soll nach 15 Jahren ihr Wunschkennzeichen abgeben – Staat stuft es als „unangemessen“ ein

Personalisierte Autokennzeichen sind seit langem eine Möglichkeit für Fahrer, Kreativität und Individualität zu zeigen. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Autobesitzer einzigartige Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen wählen, die ihre Persönlichkeit, Hobbys oder ihren Humor widerspiegeln.

Obwohl diese Kennzeichen in erster Linie unterhaltsam gedacht sind, greifen die Behörden manchmal ein, wenn ein Spruch als unangemessen oder anstößig eingestuft wird.

Genau das ist Wendy Auger, einer Barkeeperin aus Rochester im US-Bundesstaat New Hampshire, passiert. Sie hatte ihr persönliches Kennzeichen über 15 Jahre lang stolz genutzt.

Auf ihrem Schild stand „PB4WEGO“, ein humorvoller Hinweis auf den bekannten Elternsatz: „Pee before we go“ (auf Deutsch: „Geh noch einmal auf Toilette, bevor wir losfahren“). Viele Autofahrer mussten darüber schmunzeln – doch kürzlich entschied das Verkehrsamt, dass die Botschaft unpassend sei.

Auger zeigte sich überrascht über die Entscheidung. Ihrer Meinung nach sei das Kennzeichen keineswegs beleidigend, sondern lediglich ein harmloser, witziger Spruch aus dem Familienalltag.

Für sie fühlt sich das Vorgehen des Staates wie ein übermäßiger Eingriff an und wirft die Frage auf, wie weit die Meinungsfreiheit im Straßenverkehr tatsächlich reicht.

Die Geschichte begann, als New Hampshire nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs die maximale Zeichenzahl für Kennzeichen von sechs auf sieben erhöhte. Auger nutzte damals sofort die Gelegenheit und sicherte sich den lang ersehnten Schriftzug.

Nun, mehr als ein Jahrzehnt später, könnte sie gezwungen sein, ihr geliebtes Kennzeichen abzugeben.

Der Fall macht ein größeres gesellschaftliches Thema deutlich: Sollten Behörden das letzte Wort darüber haben, was Autofahrer auf ihren Kennzeichen zeigen dürfen – oder sollte mehr Freiheit erlaubt sein, solange die Botschaften eindeutig harmlos sind?